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Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz

Beschreibung

Beantragung der Gestattung einer vorübergehenden Schankwirtschaft (kurzzeitiger Alkoholausschank). Diese ist beim Alkoholausschank gegen Bezahlung im Rahmen von Veranstaltungen (Dorffeste, o. Ä.) erforderlich.

Für die gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz wechseln Sie bitte zu "Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)" (siehe Link). 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen.

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