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Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)

Beschreibung

Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis gem. § 2 Gaststättengesetz (GastG).

Für eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz wechseln Sie bitte zu "Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz" (siehe Link). 

Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpersonen. 

siehe beigefügtes Merkblatt sowie Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtliche Erlaubnis

Die Unterlagen müssen nach Terminabstimmung eingereicht werden.

600,-- € (bis 100 m²)

800,-- € (100-200 m²)

1.200,-- € (über 200 m²)

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen