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 Sterbefallbeurkundung

Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

Unterlagen

In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalles ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt die notwendigen Unterlagen vor:

  • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Personalausweis des Anzeigenden
  • Schriftliche Sterbefallanzeige

Die Vorlage weiterer Unterlagen hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab.

War der Verstorbene ledig:

  • Geburtsurkunde, evtl. Stammbuch der Familie oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

War der Verstorbene verheiratet:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

War der Verstorbene verwitwet:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

War der Verstorbene geschieden:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Handelt es sich um ausländische Urkunden, benötigt das Standesamt zusätzlich eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer/Dolmetscher.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Kosten

  • Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterberegister = 10,00 €
  • Für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde der gleichen Ausstellungsart = 5,00 €
  • Gebührenfrei werden Urkunden für die Bestattung, für Rentenzwecke und für die Krankenkasse ausgestellt

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: standesamt@gemeinde.simmerath.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schreiber: Leiterin Fachbereich Standesamt
Tel: 02473 607-131
E-Mail: susanne.schreiber@gemeinde.simmerath.de
Frau Paustenbach:
Tel: 02473 607-131
E-Mail: npaustenbach@gemeinde.simmerath.de
Frau Dümmer:
Tel: 02473 607-131
E-Mail: aduemmer@gemeinde.simmerath.de
Sterbefallbeurkundung

Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalles ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt die notwendigen Unterlagen vor:

  • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Personalausweis des Anzeigenden
  • Schriftliche Sterbefallanzeige

Die Vorlage weiterer Unterlagen hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab.

War der Verstorbene ledig:

  • Geburtsurkunde, evtl. Stammbuch der Familie oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

War der Verstorbene verheiratet:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

War der Verstorbene verwitwet:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

War der Verstorbene geschieden:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Stammbuch seiner Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Handelt es sich um ausländische Urkunden, benötigt das Standesamt zusätzlich eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer/Dolmetscher.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterberegister = 10,00 €
  • Für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde der gleichen Ausstellungsart = 5,00 €
  • Gebührenfrei werden Urkunden für die Bestattung, für Rentenzwecke und für die Krankenkasse ausgestellt
Sterbefall, Sterbefälle, Tod, Beurkundung von Sterbefällen https://buergerportal.simmerath.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/553320/show
Standesamt
Rathaus 1 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-131
Fax 02473 59999131

Frau

Schreiber

Leiterin Fachbereich Standesamt

16

02473 607-131
susanne.schreiber@gemeinde.simmerath.de

Frau

Paustenbach

16

02473 607-131
npaustenbach@gemeinde.simmerath.de

Frau

Dümmer

16

02473 607-131
aduemmer@gemeinde.simmerath.de