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 Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren anlässlich einer Beerdigung setzen sich aus der Gebühr für das Ausheben und Verfüllen der Grabstätte sowie für die Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte zusammen. Zusätzlich können Gebühren für die Nutzung der Leichenhalle, für die Pflege einer anonymen bzw. halbanonymen Grabstätte oder die Beisetzung an einem Samstag entstehen.
 
Die Friedhofsgebühren finden Sie in der Friedhofsgebührensatzung (siehe Download).
 

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Zuständige Einrichtung

Friedhofsamt
Rathaus, Nebengebäude
Rathausplatz 14
52152 Simmerath
E-Mail: hbruckmann@gemeinde.simmerath.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Bruckmann:
Tel: 02473 607-143
E-Mail: hbruckmann@gemeinde.simmerath.de
Frau Breuer:
Tel: 02473 607-143
E-Mail: abreuer@gemeinde.simmerath.de
Friedhofsgebühren
Die Friedhofsgebühren anlässlich einer Beerdigung setzen sich aus der Gebühr für das Ausheben und Verfüllen der Grabstätte sowie für die Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte zusammen. Zusätzlich können Gebühren für die Nutzung der Leichenhalle, für die Pflege einer anonymen bzw. halbanonymen Grabstätte oder die Beisetzung an einem Samstag entstehen.
 
Die Friedhofsgebühren finden Sie in der Friedhofsgebührensatzung (siehe Download).
 
Friedhof, Bestattung, Beisetzung, Sterbefall, Grab, Gräber, Beerdigung, Leichenhalle https://buergerportal.simmerath.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3706/show
Friedhofsamt
Rathausplatz 14 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-143
Fax 02473 607-100

Frau

Bruckmann

3 (Rathaus, Nebengebäude)

02473 607-143
hbruckmann@gemeinde.simmerath.de

Frau

Breuer

6 (Rathaus Nebengebäude)

02473 607-143
abreuer@gemeinde.simmerath.de