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 Hilfen nach dem SGB XII

Zu den Hilfen nach SGB XII zählen:   

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Eingliederungshilfe
  • Hilfe zur Gesundheit bzw. zur Pflege
  • Bestattungskosten
  • Blindenhilfe
  • Unterbringung in Alten-/Pflegeheimen
  • Asylbewerberleistungsgesetz

Unterlagen

Die benötigten Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.

Den Antrag auf Weiterbewilligung existenzsichernder Leistungen bekommen Sie automatisch von der Gemeinde zugeschickt.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: mrombach@gemeinde.simmerath.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Linz:
Tel: 02473 607-129
E-Mail: slinz@gemeinde.simmerath.de
Hilfen nach dem SGB XII

Zu den Hilfen nach SGB XII zählen:   

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Eingliederungshilfe
  • Hilfe zur Gesundheit bzw. zur Pflege
  • Bestattungskosten
  • Blindenhilfe
  • Unterbringung in Alten-/Pflegeheimen
  • Asylbewerberleistungsgesetz

Die benötigten Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.

Den Antrag auf Weiterbewilligung existenzsichernder Leistungen bekommen Sie automatisch von der Gemeinde zugeschickt.

Sozialhilfe, Hilfen nach SGB XII, Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe https://buergerportal.simmerath.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3654/show
Sozialamt
Rathaus 1 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-127
Fax 02473 607-100

Frau

Linz

12

02473 607-129
slinz@gemeinde.simmerath.de