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 Eheschließung

Sie möchten heiraten!

Was ist vor der Eheschließung zu tun?

Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.

Die Verlobten sollten die Anmeldung gemeinsam persönlich vornehmen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er eine schriftliche Bevollmächtigung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten oder einen Dritten einverstanden ist. Bitte benutzen Sie den Vordruck Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung).

Für die Anmeldung der Eheschließung wollen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse einen Termin vereinbaren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Auf Anfrage ist ein Termin auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich.

Wohnen beide Verlobte nicht in Simmerath, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Simmerath heiraten möchten. Der Standesbeamte des Wohnsitzes wird dann alle Unterlagen an das Standesamt Simmerath weiterleiten.

Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Ein Eheschließungstermin kann innerhalb dieser Zeit festgelegt werden, sofern nicht vorgelegte Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürzere Gültigkeit aufweisen.

Eine vorherige Reservierung eines Eheschließungstermins ist ebenfalls möglich.

An einem Samstag im Monat bietet das Standesamt Simmerath ebenfalls Eheschließungen an:
Heiraten in Simmerath

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: standesamt@gemeinde.simmerath.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schreiber: Leiterin Fachbereich Standesamt
Tel: 02473 607-131
E-Mail: susanne.schreiber@gemeinde.simmerath.de
Frau Paustenbach:
Tel: 02473 607-131
E-Mail: npaustenbach@gemeinde.simmerath.de
Frau Dümmer:
Tel: 02473 607-131
E-Mail: aduemmer@gemeinde.simmerath.de
Eheschließung

Sie möchten heiraten!

Was ist vor der Eheschließung zu tun?

Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.

Die Verlobten sollten die Anmeldung gemeinsam persönlich vornehmen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er eine schriftliche Bevollmächtigung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten oder einen Dritten einverstanden ist. Bitte benutzen Sie den Vordruck Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung).

Für die Anmeldung der Eheschließung wollen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse einen Termin vereinbaren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Auf Anfrage ist ein Termin auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich.

Wohnen beide Verlobte nicht in Simmerath, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Simmerath heiraten möchten. Der Standesbeamte des Wohnsitzes wird dann alle Unterlagen an das Standesamt Simmerath weiterleiten.

Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Ein Eheschließungstermin kann innerhalb dieser Zeit festgelegt werden, sofern nicht vorgelegte Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürzere Gültigkeit aufweisen.

Eine vorherige Reservierung eines Eheschließungstermins ist ebenfalls möglich.

An einem Samstag im Monat bietet das Standesamt Simmerath ebenfalls Eheschließungen an:
Heiraten in Simmerath

Hochzeit, Trauung, Heirat, Standesamt, Anmeldung Eheschließung, Ehebund, heiraten, Samstagstrauung, Trauzimmer https://buergerportal.simmerath.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3649/show
Standesamt
Rathaus 1 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-131
Fax 02473 59999131

Frau

Schreiber

Leiterin Fachbereich Standesamt

16

02473 607-131
susanne.schreiber@gemeinde.simmerath.de

Frau

Paustenbach

16

02473 607-131
npaustenbach@gemeinde.simmerath.de

Frau

Dümmer

16

02473 607-131
aduemmer@gemeinde.simmerath.de