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Bordsteinabsenkung
Beschreibung
Wenn Sie eine Zufahrt zu Ihrem Privatgrundstück errichten wollen, ist die Voraussetzung hierfür eine Absenkung des Gehweges zur Straße hin. Diese Absenkung muss durch die Gemeinde Simmerath genehmigt werden.
Einen entsprechenden Antrag zur Bordsteinabsenkung erhalten Sie auf Nachfrage bei der Gemeinde. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kontaktpersonen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt
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- Rathausplatz 14
- 52152 Simmerath
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- Telefon:
02473 607-146 - Fax:
02473 607-100 - E-Mail:
mwueller@gemeinde.simmerath.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Bongard
Stv. Leiter Abteilung für Bauwesen- Telefon:
- 02473 607-142
- E-Mail:
- mbongard@gemeinde.simmerath.de
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- Telefon:
- 02473 607-197
- E-Mail:
- hheinrichs@gemeinde.simmerath.de