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Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Seit Oktober 2017 können in Deutschland auch Personen gleichen Geschlechts eine Ehe schließen. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ trat am 01.10.2017 in Kraft.
Die seit dem 01.08.2001 bestehende Möglichkeit der „Begründung einer Lebenspartnerschaft“ für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland ist seit dem 01.10.2017 nicht mehr möglich.
Für gleichgeschlechtliche Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft begründet haben, besteht ab dem 01.10.2017 die Möglichkeit, diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe „umzuwandeln“.
Betroffene Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft (Eheschließung) beim Standesamt Simmerath anmelden.
Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Zuständig für die Anmeldung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner(innen) ihren Wohnsitz haben. Haben die Lebenspartner(innen) unterschiedliche oder mehrere Wohnsitze, so können sie unter diesen Wohnsitzen das Standesamt für die Anmeldung auswählen.
Bezüglich der vorzulegenden Unterlagen setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt Simmerath in Verbindung.
Abt. IV
Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist gebührenfrei – eine Anmeldegebühr ist nicht mehr zu zahlen. Es fallen lediglich Gebühren für auf Wunsch ausgestellte Eheurkunden, ggf. Gebühr für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (66,00 €) und evtl. ein Stammbuch an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Rathaus 1
- 52152 Simmerath
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- Telefon:
02473 607-131 - Fax:
02473 59999131 - E-Mail:
standesamt@gemeinde.simmerath.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Schreiber
Leiterin Fachbereich Standesamt- Telefon:
- 02473 607-131
- E-Mail:
- susanne.schreiber@gemeinde.simmerath.de
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- Telefon:
- 02473 607-131
- E-Mail:
- npaustenbach@gemeinde.simmerath.de
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- Telefon:
- 02473 607-131
- E-Mail:
- aduemmer@gemeinde.simmerath.de