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Hundesteuer
Beschreibung
Die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer ist zwingend innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung des Hundes bzw. nach Zuzug eines Hundehalters ins Simmerather Gemeindegebiet vorzunehmen.
Haltung von großen Hunden nach LHundG
Große Hunde müssen zusätzlich zur Anmeldung beim Steueramt auch der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Bezirk der Hund gehalten wird, gemeldet werden (Ordnungsamt der Gemeinde Simmerath).
Große Hunde im Sinne des LHundG sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Abt. II
Kosten für Hundesteuermarke: - Erstausstellung kostenlos - Ersatzausstellung: 4,00 Euro
Steuersätze gemäß Hundesteuersatzung (siehe Ortsrecht der Gemeinde Simmerath)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Steueramt
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- Rathaus 1
- 52152 Simmerath
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- Telefon:
02473 607-156 - Fax:
02473 607-100 - E-Mail:
slarscheid@gemeinde.simmerath.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02473 607-156
- E-Mail:
- pvanendert@gemeinde.simmerath.de