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Gewerbewesen

Kurzbeschreibung

Gewerbe An-, Um- und Abmeldungen

Beschreibung

Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist jeder, der einen selbstständigen Betrieb im stehenden Gewerbe anfängt, den Betrieb verlegt, die Tätigkeit verändert oder den Betrieb aufgibt, verpflichtet, dies der zuständigen Ordnungsbehörde gleichzeitig bzw. unverzüglich anzuzeigen.

Bei einer Verlegung des Betriebs in einen anderen gemeindlichen Meldebezirk ist ab dem 01.11.2025 nur noch eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde des zukünftigen Betriebssitzes erforderlich. Eine Abmeldumg bei der für die bisherige Betriebsstätte zuständigen Behörde ist nicht mehr erforderlich.

Gewerbeabmeldungen sind demnach nur noch dann erforderlich wenn:

  • der Betrieb aufgegeben wird
  • der Betrieb ins Ausland verlegt wird

 

Gewerbeanmelde-, -ab- oder –ummeldeformular (siehe Downloads)

Kopie Personalausweis

bei zulassungspflichtigem Handwerk – Kopie Handwerkskarte

bei juristischen Personen – Auszug aus dem Handelsregister

Unterlagen können postalisch oder elektronisch zugesandt werden

An- und Ummeldungen:

Einzelunternehmen 26,-- €

juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,-- €

jeder gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person 13,-- €

 

Abmeldungen: gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen