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Fischereischein
Beschreibung
Ausstellung von Fischereischeinen nach dem Landes-Fischereigesetz als Jugend-, Jahres- oder Fünfjahres Fischereischein
Nachweis der erfolgreich abgelegten Sportfischer Prüfung bzw. Vorlage des alten Fischereischeins.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen.
Abt. III
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt
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- Rathaus 1
- 52152 Simmerath
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- Telefon:
02473 607-122 - Fax:
02473 607-100 - E-Mail:
mschmitz@gemeinde.simmerath.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02473 607-123
- E-Mail:
- akluss@gemeinde.simmerath.de