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Beerdigung
Anlässlich eines Todesfalles kann eine Beisetzung auf einem der insgesamt 11 Friedhöfe der Gemeinde Simmerath vorgenommen werden. Fragen zu den Grabarten und den entsprechenden Gebühren werden Ihnen gerne beantwortet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können vorhandene Gräber auch vor Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren für Erdgräber und 25 Jahren für Urnenbeisetzungen eingeebnet werden.
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Zuständige Einrichtung
Abt. VI - Abteilung für Bauwesen
Rathaus, Nebengebäude
Rathausplatz 14
52152 Simmerath
Zuständige Kontaktpersonen
Anlässlich eines Todesfalles kann eine Beisetzung auf einem der insgesamt 11 Friedhöfe der Gemeinde Simmerath vorgenommen werden. Fragen zu den Grabarten und den entsprechenden Gebühren werden Ihnen gerne beantwortet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können vorhandene Gräber auch vor Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren für Erdgräber und 25 Jahren für Urnenbeisetzungen eingeebnet werden.
Friedhof, Bestattung, Beisetzung, Sterbefall, Grab, Gräber, Beerdigung https://buergerportal.simmerath.de:443/zh/informationen-und-auftraege/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3708/showFrau
Bruckmann
6 (Rathaus, Nebengebäude)
Frau
Breuer
6 (Rathaus Nebengebäude)