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Hilfen nach dem SGB XII
Zu den Hilfen nach SGB XII zählen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe
- Hilfe zur Gesundheit bzw. zur Pflege
- Bestattungskosten
- Blindenhilfe
- Unterbringung in Alten-/Pflegeheimen
- Asylbewerberleistungsgesetz
Unterlagen
Die benötigten Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.
Den Antrag auf Weiterbewilligung existenzsichernder Leistungen bekommen Sie automatisch von der Gemeinde zugeschickt.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: mrombach@gemeinde.simmerath.de
Zuständige Kontaktpersonen
Hilfen nach dem SGB XII
Zu den Hilfen nach SGB XII zählen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe
- Hilfe zur Gesundheit bzw. zur Pflege
- Bestattungskosten
- Blindenhilfe
- Unterbringung in Alten-/Pflegeheimen
- Asylbewerberleistungsgesetz
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Sozialhilfe, Hilfen nach SGB XII, Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe https://buergerportal.simmerath.de:443/zh-TW/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3654/show Sozialamt
001 Rathaus 1 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-127
Fax 02473 607-100
Frau
Linz
12
02473 607-129
slinz@gemeinde.simmerath.de