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Blinden- und Gehörlosenhilfe
Zuständig für das Blinden- und Gehörlosengeld sowie die Blindenhilfe ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Auf der Webseite des LVR finden Sie umfangreiche Informationen sowie Onlineanträge und Formulare.
Sie erhalten die Anträge außerdem im Rathaus.
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Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: mrombach@gemeinde.simmerath.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Zuständig für das Blinden- und Gehörlosengeld sowie die Blindenhilfe ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Auf der Webseite des LVR finden Sie umfangreiche Informationen sowie Onlineanträge und Formulare.
Sie erhalten die Anträge außerdem im Rathaus.
https://buergerportal.simmerath.de:443/zh-TW/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3639/show Sozialamt
001 Rathaus 1 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-127
Fax 02473 607-100
Frau
Linz
12
02473 607-129
slinz@gemeinde.simmerath.de