BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

 Hilfen nach dem SGB XII

Hilfe zum Lebensunterhalt, sofern sie nicht gem. § 21 S63 XII leistungsberechtigt nach dem SBG II als Erwerbsfähige oder als deren Angehörige sind.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: mrombach@gemeinde.simmerath.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Rombach: Leiter Abteilung für Soziales und Standesamt
Tel: 02473 607-127
E-Mail: mrombach@gemeinde.simmerath.de
Hilfen nach dem SGB XII

Hilfe zum Lebensunterhalt, sofern sie nicht gem. § 21 S63 XII leistungsberechtigt nach dem SBG II als Erwerbsfähige oder als deren Angehörige sind.

Sozialhilfe https://buergerportal.simmerath.de:443/uk/informationen-und-auftraege/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3654/show
Sozialamt
Rathaus 1 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-127
Fax 02473 607-100

Herr

Rombach

Leiter Abteilung für Soziales und Standesamt

14

02473 607-127
mrombach@gemeinde.simmerath.de