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 Bordsteinabsenkung

Wenn Sie eine Zufahrt zu Ihrem Privatgrundstück errichten wollen, ist die Voraussetzung hierfür eine Absenkung des Gehweges zur Straße hin. Diese Absenkung muss durch die Gemeinde Simmerath genehmigt werden.
 
Einen entsprechenden Antrag zur Bordsteinabsenkung erhalten Sie auf Nachfrage bei der Gemeinde. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kontaktpersonen.

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Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt
Rathaus, Nebengebäude
Rathausplatz 14
52152 Simmerath
E-Mail: mwueller@gemeinde.simmerath.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bongard: Stv. Leiter Abteilung für Bauwesen
Tel: 02473 607-142
E-Mail: mbongard@gemeinde.simmerath.de
Herr Heinrichs:
Tel: 02473 607-197
E-Mail: hheinrichs@gemeinde.simmerath.de
Bordsteinabsenkung
Wenn Sie eine Zufahrt zu Ihrem Privatgrundstück errichten wollen, ist die Voraussetzung hierfür eine Absenkung des Gehweges zur Straße hin. Diese Absenkung muss durch die Gemeinde Simmerath genehmigt werden.
 
Einen entsprechenden Antrag zur Bordsteinabsenkung erhalten Sie auf Nachfrage bei der Gemeinde. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kontaktpersonen.
Bordsteinabsenkung, Gehweg, Bürgersteig, Absenkung, https://buergerportal.simmerath.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/584590/show
Tiefbauamt
Rathausplatz 14 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-146
Fax 02473 607-100

Herr

Bongard

Stv. Leiter Abteilung für Bauwesen

1 (Rathaus, Nebengebäude)

02473 607-142
mbongard@gemeinde.simmerath.de

Herr

Heinrichs

6 (Rathaus, Nebengebäude)

02473 607-197
hheinrichs@gemeinde.simmerath.de