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Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbeertrag und stellt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gewerbesteuer berechnet sich durch Anwendung des Hebesatzes auf den vom Finanzamt vorgegebenen Messbetrag.
Veranlagung über separaten Bescheid.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung (siehe Link) festgelegt.
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Zuständige Einrichtung
Steueramt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: slarscheid@gemeinde.simmerath.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02473 607-152
E-Mail: slarscheid@gemeinde.simmerath.de
Veranlagung über separaten Bescheid.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung (siehe Link) festgelegt.
Frau
Larscheid
Leiterin Fachbereich Steueramt, Leiterin Gemeindekasse
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