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 Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbeertrag und stellt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gewerbesteuer berechnet sich durch Anwendung des Hebesatzes auf den vom Finanzamt vorgegebenen Messbetrag.

Veranlagung über separaten Bescheid.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung (siehe Link) festgelegt.

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Zuständige Einrichtung

Steueramt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: slarscheid@gemeinde.simmerath.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Larscheid: Leiterin Fachbereich Steueramt, Leiterin Gemeindekasse
Tel: 02473 607-152
E-Mail: slarscheid@gemeinde.simmerath.de
Gewerbesteuer

Veranlagung über separaten Bescheid.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung (siehe Link) festgelegt.

Gewerbe Abgaben Hebesätze Realsteuern Steuerzettel Messbetrag https://buergerportal.simmerath.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3753/show
Steueramt
Rathaus 1 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-156
Fax 02473 607-100

Frau

Larscheid

Leiterin Fachbereich Steueramt, Leiterin Gemeindekasse

205

02473 607-152
slarscheid@gemeinde.simmerath.de