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 Beerdigung

Anlässlich eines Todesfalles kann eine Beisetzung auf einem der insgesamt 11 Friedhöfe der Gemeinde Simmerath vorgenommen werden. Fragen zu den Grabarten und den entsprechenden Gebühren werden Ihnen gerne beantwortet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können vorhandene Gräber auch vor Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren für Erdgräber und 25 Jahren für Urnenbeisetzungen eingeebnet werden.

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Zuständige Einrichtung

Friedhofsamt
Rathaus, Nebengebäude
Rathausplatz 14
52152 Simmerath
E-Mail: hbruckmann@gemeinde.simmerath.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Bruckmann:
Tel: 02473 607-143
E-Mail: hbruckmann@gemeinde.simmerath.de
Frau Breuer:
Tel: 02473 607-143
E-Mail: abreuer@gemeinde.simmerath.de
Beerdigung

Anlässlich eines Todesfalles kann eine Beisetzung auf einem der insgesamt 11 Friedhöfe der Gemeinde Simmerath vorgenommen werden. Fragen zu den Grabarten und den entsprechenden Gebühren werden Ihnen gerne beantwortet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können vorhandene Gräber auch vor Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren für Erdgräber und 25 Jahren für Urnenbeisetzungen eingeebnet werden.

Friedhof, Bestattung, Beisetzung, Sterbefall, Grab, Gräber, Beerdigung https://buergerportal.simmerath.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3708/show
Friedhofsamt
Rathausplatz 14 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-143
Fax 02473 607-100

Frau

Bruckmann

3 (Rathaus, Nebengebäude)

02473 607-143
hbruckmann@gemeinde.simmerath.de

Frau

Breuer

6 (Rathaus Nebengebäude)

02473 607-143
abreuer@gemeinde.simmerath.de