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Grabstätten
Bei Grabstätten wird zunächst unterschieden nach Aschen- bzw. Urnengrabstätten und nach Erdbestattungen.
Die Ruhefrist für Aschen- bzw. Urnenbeisetzungen beträgt 25 Jahre, für Erdbestattungen 30 Jahre.
Sodann wird unterschieden nach Grabarten: Reihengräber und Wahlgräber.
Bei einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit anlässlich eines Todesfalles eine Mehrfachgrabstätte zu erwerben, deren Nutzungsrecht nachgekauft werden kann. Eine Reihengrabstätte kann nicht nachgekauft werden.
Gerne informieren wir Sie über die einzelnen Beisetzungsmöglichkeiten.
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Zuständige Einrichtung
Abt. VI - Abteilung für Bauwesen
Rathaus, Nebengebäude
Rathausplatz 14
52152 Simmerath
Zuständige Kontaktpersonen
Grabstätten Friedhof, Bestattung, Beisetzung, Sterbefall, Grab, Gräber, Beerdigung, Leichenhalle https://buergerportal.simmerath.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3707/show
Bei Grabstätten wird zunächst unterschieden nach Aschen- bzw. Urnengrabstätten und nach Erdbestattungen.
Die Ruhefrist für Aschen- bzw. Urnenbeisetzungen beträgt 25 Jahre, für Erdbestattungen 30 Jahre.
Sodann wird unterschieden nach Grabarten: Reihengräber und Wahlgräber.
Bei einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit anlässlich eines Todesfalles eine Mehrfachgrabstätte zu erwerben, deren Nutzungsrecht nachgekauft werden kann. Eine Reihengrabstätte kann nicht nachgekauft werden.
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Abt. VI - Abteilung für Bauwesen
001 Rathausplatz 14 52152 Simmerath
Frau
Bruckmann
6 (Rathaus, Nebengebäude)
02473 607-143
hbruckmann@gemeinde.simmerath.de
Frau
Breuer
6 (Rathaus Nebengebäude)
02473 607-143
abreuer@gemeinde.simmerath.de