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 Blinden- und Gehörlosenhilfe

Zuständig für das Blinden- und Gehörlosengeld sowie die Blindenhilfe ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Auf der Webseite des LVR finden Sie umfangreiche Informationen sowie Onlineanträge und Formulare.

Sie erhalten die Anträge außerdem im Rathaus.

Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: mrombach@gemeinde.simmerath.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Linz:
Tel: 02473 607-129
E-Mail: slinz@gemeinde.simmerath.de
Blinden- und Gehörlosenhilfe

Zuständig für das Blinden- und Gehörlosengeld sowie die Blindenhilfe ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Auf der Webseite des LVR finden Sie umfangreiche Informationen sowie Onlineanträge und Formulare.

Sie erhalten die Anträge außerdem im Rathaus.

https://buergerportal.simmerath.de:443/telefonverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3639/show
Sozialamt
Rathaus 1 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-127
Fax 02473 607-100

Frau

Linz

12

02473 607-129
slinz@gemeinde.simmerath.de