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Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Sie möchten Ihre Ehe im Ausland schließen?

Was ist zu beachten?

Wenn sie beabsichtigen, in einem anderen Staat die Ehe zu schließen, sollten Sie sich rechtzeitig vorher informieren, welche Unterlagen Sie hierzu benötigen.

Es ist ratsam, dass Sie sich aus diesem Grund direkt an die Behörde wenden, bei der Sie heiraten möchten. Häufig können Sie die erforderlichen Auskünfte auch bei den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland einholen oder bei den deutschen Auslandsvertretungen in diesen Ländern.

Den deutschen Standesämtern liegen diese Informationen nicht vor.

Manche Staaten fordern vom deutschen Staatsangehörigen zur Eheschließung ein „Ehefähigkeitszeugnis“. Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

Ehefähigkeitszeugnisse für die Eheschließung im Ausland stellt das Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers aus. Ist der Antragsteller nicht mehr in Deutschland gemeldet, ist das Standesamt am letzten Wohnsitz im Inland zuständig.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig.

Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig vom Familienstand und der Staatsangehörigkeit der Verlobten.

Nähere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte bei einer persönlichen Vorsprache beim Standesamt Simmerath. Es werden natürlich auch telefonisch Auskünfte erteilt.

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann auf Wunsch auch in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen werden. Informationen dazu finden Sie unter
>> Nachbeurkundung einer Ehe/Lebenspartnerschaft/Geburt oder Sterbefall

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