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Personenstandsurkunden

Beschreibung

Wo erhalten Sie die jeweiligen Urkunden?

Personenstandsurkunden erhalten sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet worden ist, d.h.

  • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
  • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
  • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

Das gleiche gilt für beglaubigte Abschriften aus den jeweiligen Registern sowie für Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.

Welche Personenstandsbücher, -register werden im Standesamt Simmerath verwaltet?

Das Standesamt Simmerath verwaltet Geburten-, Sterbe- und Heiratsbücher der ehemaligen Gemeinden, welche ab dem 01.01.1972 durch die kommunale Neugliederung zusammengefasst wurden. Dazu zählen die früheren Gemeinden Eicherscheid, Kesternich, Lammersdorf und Rurberg.

Nach dem Personenstandsgesetz unterliegen die Personenstandsurkunden folgender Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut.

Sollten im Einzelfall Besonderheiten vorliegen, so kann ein Telefonat manches klären. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 02473 / 607-131.

* Sollten Sie sich für die Anforderung per e-mail entscheiden, nutzen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse ausschließlich die angegebene e-mail-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Ausstellung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden. 

Die Bentragung von Personenstandsurkunden kann persönlich (während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung), schriftlich, per Fax oder per e-mail * mit dem entsprechenden Antrag auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde beim Standesamt Simmerath erfolgen.

Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte, Vorfahren und Kinder. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht zur Aushändigung einer Personenstandsurkunde des Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen bzw. berechtigten Interesses.

Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch international ausgestellt, wodurch evtl. Übersetzungen nicht erforderlich sind. Seit Inkrafttreten der EU-Apostillen-Verordnung am 16.02.2019 können Urkunden zur Verwendung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten auch mit einer Übersetzungshilfe in die jeweilige Landessprache ausgestellt werden. 

Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 €. Für jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt wird und erteilt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.

Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.

Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser öffentlichen Urkunden fallen ggf. andere Gebühren an.