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Gewerbesteuer
Kurzbeschreibung
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbeertrag und stellt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gewerbesteuer berechnet sich durch Anwendung des Hebesatzes auf den vom Finanzamt vorgegebenen Messbetrag.
Beschreibung
Veranlagung über separaten Bescheid.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung (siehe Link) festgelegt.
Abt. II
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Steueramt
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- Rathaus 1
- 52152 Simmerath
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- Telefon:
02473 607-156 - Fax:
02473 607-100 - E-Mail:
slarscheid@gemeinde.simmerath.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Larscheid
Leiterin Fachbereich Steueramt, Leiterin Gemeindekasse- Telefon:
- 02473 607-152
- E-Mail:
- slarscheid@gemeinde.simmerath.de