Suche
Beerdigung
Beschreibung
Anlässlich eines Todesfalles kann eine Beisetzung auf einem der insgesamt 11 Friedhöfe der Gemeinde Simmerath vorgenommen werden. Fragen zu den Grabarten und den entsprechenden Gebühren werden Ihnen gerne beantwortet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können vorhandene Gräber auch vor Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren für Erdgräber und 25 Jahren für Urnenbeisetzungen eingeebnet werden.
Abt. VI
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Friedhofsamt
-
- Rathausplatz 14
- 52152 Simmerath
-
- Telefon:
02473 607-263 - Fax:
02473 607-100 - E-Mail:
hbruckmann@gemeinde.simmerath.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02473 607-263
- E-Mail:
- hbruckmann@gemeinde.simmerath.de