BIS: Suche und Detail

Grabstätten

Beschreibung Beschreibung

Bei Grabstätten wird zunächst unterschieden nach Aschen- bzw. Urnengrabstätten und nach Erdbestattungen.
Die Ruhefrist für Aschen- bzw. Urnenbeisetzungen beträgt 25 Jahre, für Erdbestattungen 30 Jahre.
 
Sodann wird unterschieden nach Grabarten: Reihengräber und Wahlgräber.
Bei einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit anlässlich eines Todesfalles eine Mehrfachgrabstätte zu erwerben, deren Nutzungsrecht nachgekauft werden kann. Eine Reihengrabstätte kann nicht nachgekauft werden.
 
Gerne informieren wir Sie über die einzelnen Beisetzungsmöglichkeiten.

Onlinedienstleistungen

Icon Legende

  • Anmeldung mit Servicekonto erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung