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Friedhofsgebühren
Beschreibung
Die Friedhofsgebühren anlässlich einer Beerdigung setzen sich aus der Gebühr für das Ausheben und Verfüllen der Grabstätte sowie für die Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte zusammen. Zusätzlich können Gebühren für die Nutzung der Leichenhalle, für die Pflege einer anonymen bzw. halbanonymen Grabstätte oder die Beisetzung an einem Samstag entstehen.
Die Friedhofsgebühren finden Sie in der Friedhofsgebührensatzung (siehe Download).
Abt. VI
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Zuständige Einrichtungen
- Friedhofsamt
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- Rathausplatz 14
- 52152 Simmerath
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- Telefon:
02473 607-263 - Fax:
02473 607-100 - E-Mail:
hbruckmann@gemeinde.simmerath.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02473 607-263
- E-Mail:
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