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Winterdienst

Beschreibung

Winterdienst auf Geh- und Radwegen

Für den Winterdienst auf Geh- und Radwege an Grundstücken, die an die Straße angrenzen, sind die Eigentümer dieser Grundstücke verantwortlich. Diese Verpflichtung gilt auch für Anlieger, deren Grundstücke nur indirekt an öffentliche Straßen grenzen (z. B. Grundstücke, die durch Stützmauern, Böschungen, Gräben, Rasenanlagen, usw. von der Straße getrennt sind). Einzelheiten zu dieser Verpflichtung werden in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Simmerath geregelt, die über die Webseite der Gemeinde jederzeit einsehbar ist (siehe Link).

Straßenräumdienst

Die Räumfahrzeuge der Gemeinde Simmerath fahren auf allen Straßen des Gemeindegebietes innerhalb geschlossener Ortschaften. Als erstes werden die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen geräumt. Das sind insbesondere die Hauptverkehrsstraßen sowie Straßen, auf denen öffentliche Verkehrsmittel fahren. Im Anschluss werden im Rahmen der Kapazitäten alle anderen Straßen geräumt. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Winterdienst an besonders gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen unterwegs.

Bei aller Sorgfalt gilt: Wenn viel Schnee auf einmal fällt ist es trotz der Unterstützung durch Vertragsunternehmen schlicht unmöglich, diesen überall gleichzeitig wegzuräumen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen