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Gewerbewesen

Kurzbeschreibung

Gewerbe An-, Um- und Abmeldungen

Beschreibung

Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist jeder, der einen selbstständigen Betrieb im stehenden Gewerbe anfängt, den Betrieb verlegt, die Tätigkeit verändert oder den Betrieb aufgibt, verpflichtet, dies der zuständigen Ordnungsbehörde gleichzeitig bzw. unverzüglich anzuzeigen.

Gewerbeanmelde-, -ab- oder –ummeldeformular (siehe Downloads)

Kopie Personalausweis

bei zulassungspflichtigem Handwerk – Kopie Handwerkskarte

bei juristischen Personen – Auszug aus dem Handelsregister

Unterlagen können postalisch oder elektronisch zugesandt werden

An- und Ummeldungen:

Einzelunternehmen 26,-- €

juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,-- €

jeder gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person 13,-- €

 

Abmeldungen: gebührenfrei

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen