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Fischereischein

Beschreibung

Ausstellung von Fischereischeinen nach dem Landes-Fischereigesetz als Jugend-, Jahres- oder Fünfjahres Fischereischein

Nachweis der erfolgreich abgelegten Sportfischer Prüfung bzw. Vorlage des alten Fischereischeins.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen.

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