Fischereischein
Beschreibung
Ausstellung von Fischereischeinen nach dem Landes-Fischereigesetz als Jugend-, Jahres- oder Fünfjahres Fischereischein
Nachweis der erfolgreich abgelegten Sportfischer Prüfung bzw. Vorlage des alten Fischereischeins.
Ab dem 1. Juli 2026 treten das zweite Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes und die Verordnung zur Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung in Kraft.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass Fischereischeine nach altem Muster noch bis zum 30. Juni 2026 erteilt werden können. Die Antragstellung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der Online-Dienste durch die Bürgerinnen und Bürger ist erst ab dem 3. Juli möglich. Im Zeitraum 1. und 2. Juli 2026 können daher keine Fischereischeine erteilt werden.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Informationen zu allen weiteren damit einhergehenden Änderungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im Download.
Abt. III
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Ordnungsamt
-
- Rathaus 1
- 52152 Simmerath
-
- Telefon:
02473 607-121 - Fax:
02473 607-100 - E-Mail:
mschmitz@gemeinde.simmerath.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02473 607-195
- E-Mail:
- nlutterbach@gemeinde.simmerath.de