Suche
Blinden- und Gehörlosenhilfe
Beschreibung
Zuständig für das Blinden- und Gehörlosengeld sowie die Blindenhilfe ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Auf der Webseite des LVR finden Sie umfangreiche Informationen sowie Onlineanträge und Formulare.
Sie erhalten die Anträge außerdem im Rathaus.
Abt. IV
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt
-
- Rathaus 1
- 52152 Simmerath
-
- Telefon:
02473 607-127 - Fax:
02473 607-100 - E-Mail:
mrombach@gemeinde.simmerath.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02473 607-129
- E-Mail:
- slinz@gemeinde.simmerath.de