BIS: Suche und Detail

Blinden- und Gehörlosenhilfe

Beschreibung

Zuständig für das Blinden- und Gehörlosengeld sowie die Blindenhilfe ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Auf der Webseite des LVR finden Sie umfangreiche Informationen sowie Onlineanträge und Formulare.

Sie erhalten die Anträge außerdem im Rathaus.