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Reisegewerbe
Gem. § 55 GewO betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Lichtbild
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Die Unterlagen müssen nach vorheriger Terminabstimmung persönlich eingereicht werden.
Kosten
150,- €
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Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: manfred.prinz@gemeinde.simmerath.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02473 607-121
E-Mail: mschmitz@gemeinde.simmerath.de
Gem. § 55 GewO betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
- Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Lichtbild
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Die Unterlagen müssen nach vorheriger Terminabstimmung persönlich eingereicht werden.
150,- €
Reisegewerbe, mobiles Gewerbe, Schausteller https://buergerportal.simmerath.de:443/informationen-und-auftraege/-/egov-bis-detail/dienstleistung/562230/showFrau
Margret
Schmitz
Stv. Leiterin Abteilung für Sicherheit und Ordnung
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