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Ahnenforschung
Sie sind auf der Suche nach Ihren Vorfahren und Wurzeln?
Das Standesamt Simmerath hat die Möglichkeit, Ahnenforschern Auskünfte und Urkunden aus Personenstandsbüchern zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen zu erteilen.
Rechtsgrundlagen
Jedoch sind hierbei die allgemeinen Regelungen für die Benutzung von Personenstandsbüchern zu beachten.
Durch das am 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts haben sich für die Führung von Personenstandsbüchern die Aufbewahrungsfristen geändert. Danach führen die Standesämter folgende Bücher:
- Geburtenbücher, sofern diese nicht älter als 110 Jahre sind
- Heirats- und Lebenspartnerschaftsbücher, sofern sie nicht älter als 80 Jahre sind, und
- Sterbebücher, sofern sie nicht älter als 30 Jahre sind.
Ältere Urkunden unterliegen seit dem 01.01.2009 archivrechtlichen, und somit nicht mehr personenstandsrechtlichen Vorschriften.
Aus diesen „älteren Büchern“ können den Ahnenforschern somit Auskünfte erteilt bzw. Kopien gefertigt werden.
Es ist ggf. auch möglich, die Bücher vor Ort selbst einzusehen. Dazu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit dem Standesamt.
Die frühesten Bestände beginnen dabei um 1800 und sind in den ersten Jahren teilweise auf Französisch.
Kosten
Für beglaubigte Abschriften aus den Archivunterlagen fallen Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Simmerath an. Dies sind pro Abschrift aus den Altregistern 8,00 €.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus
52152 Simmerath
E-Mail: susanne.schreiber@gemeinde.simmerath.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02473 607-131
E-Mail: susanne.schreiber@gemeinde.simmerath.de
Sie sind auf der Suche nach Ihren Vorfahren und Wurzeln?
Das Standesamt Simmerath hat die Möglichkeit, Ahnenforschern Auskünfte und Urkunden aus Personenstandsbüchern zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen zu erteilen.
Für beglaubigte Abschriften aus den Archivunterlagen fallen Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Simmerath an. Dies sind pro Abschrift aus den Altregistern 8,00 €.
https://buergerportal.simmerath.de:443/informationen-und-auftraege/-/egov-bis-detail/dienstleistung/543430/showFrau
Schreiber
Leiterin Fachbereich Standesamt
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Frau
Laschet
16
Frau
Paustenbach
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