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Hilfen nach dem SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt, sofern sie nicht gem. § 21 S63 XII leistungsberechtigt nach dem SBG II als Erwerbsfähige oder als deren Angehörige sind.
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
E-Mail: mrombach@gemeinde.simmerath.de
Zuständige Kontaktpersonen
Herr Rombach: Leiter Abteilung für Soziales und Standesamt
Tel: 02473 607-127
E-Mail: mrombach@gemeinde.simmerath.de
Tel: 02473 607-127
E-Mail: mrombach@gemeinde.simmerath.de
Hilfen nach dem SGB XII
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Sozialhilfe https://buergerportal.simmerath.de:443/en/informationen-und-auftraege/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3654/show Sozialamt
001 Rathaus 1 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-127
Fax 02473 607-100
Herr
Rombach
Leiter Abteilung für Soziales und Standesamt
14
02473 607-127
mrombach@gemeinde.simmerath.de