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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt, sofern sie nicht gem. § 21 S63 XII leistungsberechtigt nach dem SBG II als Erwerbsfähige oder als deren Angehörige sind.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Gemeindeverwaltung Simmerath
Rathaus
52152 Simmerath
E-Mail: monika.johnen@gemeinde.simmerath.de
Zuständige Kontaktpersonen
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt, sofern sie nicht gem. § 21 S63 XII leistungsberechtigt nach dem SBG II als Erwerbsfähige oder als deren Angehörige sind.
Sozialhilfe https://buergerportal.simmerath.de:443/en/informationen-und-auftraege/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3654/show Sozialamt
001 Rathaus 52152 Simmerath
Telefon 02473 607-127
Fax 02473 607-100
Frau
Theißen
12
02473 607-129
stheissen@gemeinde.simmerath.de